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Gehsteig räumen in Wien: Wer muss, wann und wie?

Bei Schnee und Glatteis müssen Hauseigentümer in Wien den Gehsteig räumen und streuen. Was § 93 StVO genau verlangt und wie Sie die Pflicht übertragen.

Schneeschaufel auf einem verschneiten Gehsteig
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Kurz gesagt

Nach § 93 StVO müssen Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet die Gehsteige und Gehwege entlang ihres Grundstücks, die höchstens 3 m entfernt sind, von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen säubern und bei Schnee und Glatteis bestreuen. Fehlt ein Gehsteig, gilt das für 1 m Straßenrand. Auch Schneewechten und Eis auf Dächern zur Straße müssen entfernt werden. Die Pflicht kann vertraglich übertragen werden.

Jeden Winter dasselbe Bild: Vor manchen Häusern ist der Gehsteig um sieben Uhr früh geräumt und gestreut, vor anderen rutschen die Leute. Die Pflicht dazu ist in Österreich im § 93 der Straßenverkehrsordnung geregelt und gilt in Wien wie überall im Ortsgebiet.

Wer räumen muss

Verpflichtet sind die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet. Ausgenommen sind nur unverbaute, land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Bei einem Wohnhaus mit vielen Eigentümern trifft die Pflicht die Eigentümergemeinschaft. Mieterinnen und Mieter sind nach dem Gesetz nicht verpflichtet, außer sie haben es ausdrücklich im Vertrag übernommen.

Alles was Recht ist: Räumpflichten bei Schnee | ÖAMTCVideo: ÖAMTC auf YouTube · Beim Abspielen werden Daten an YouTube (Google) übertragen, siehe Datenschutz.

Was genau verlangt wird

  • Gehsteige und Gehwege entlang der ganzen Liegenschaft, die nicht mehr als 3 m entfernt sind
  • auch Stiegenanlagen im Zug dieser Gehwege
  • in der Zeit von 6 bis 22 Uhr
  • von Schnee und Verunreinigungen säubern und bei Schnee und Glatteis bestreuen

Gibt es keinen Gehsteig, ist der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. In Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteig gilt die Pflicht für einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten.

Streusplitt auf einem vereisten Gehweg
Auf Baumscheiben und Grünflächen darf kein Salz gestreut werden.

Dachlawinen und Eiszapfen

Zusätzlich müssen Schneewechten und Eisbildungen von Dächern straßenseitiger Gebäude entfernt werden. Bei hohen Wiener Zinshäusern ist das ohne Hubsteiger oder Dachdecker kaum machbar. Bis dahin sichern Warnstangen oder Absperrungen den Gehsteig.

Worauf beim Räumen zu achten ist

Das Gesetz verlangt auch, dass niemand gefährdet oder behindert wird, Abflüsse frei bleiben und Leitungen und Pflanzen nicht beschädigt werden. Auf Baumscheiben und Grünflächen darf kein Salz gestreut werden. Schnee darf nur mit Bewilligung auf die Fahrbahn geschafft werden.

Splitt ist am Gehsteig oft die bessere Wahl als Salz: Er wirkt sofort und schadet Bäumen und Hundepfoten nicht.

Pflicht an eine Firma übertragen

Wird die Pflicht durch einen Vertrag übertragen, tritt die beauftragte Person oder Firma laut § 93 Abs. 5 StVO an die Stelle des Eigentümers. Deshalb vergeben viele Hausverwaltungen den Winterdienst an spezialisierte Firmen. Achten Sie im Vertrag auf:

  • die genaue Fläche und Länge in Metern
  • Einsatzzeiten, auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Streumittel, Splitt oder Salz, und die Frühjahrsreinigung des Splitts
  • Dokumentation der Einsätze mit Uhrzeit, wichtig bei einem Unfall
  • Haftpflichtversicherung der Firma

Wer zahlt?

In Mietshäusern sind die Kosten der Hausbetreuung einschließlich Schneeräumung auf dem Gehsteig laut § 23 MRG Betriebskosten. Mehr dazu im Artikel Hausbetreuung und Betriebskosten.

Passend dazu: Laub am Gehsteig, Wohnungsübergabe in Wien und Müllraum reinigen.

Häufige Fehler

  • Erst gegen Mittag räumen: die Pflicht beginnt um 6 Uhr
  • Nur einen schmalen Pfad freischaufeln statt den ganzen Gehsteig entlang der Liegenschaft
  • Salz auf Baumscheiben und Grünflächen streuen
  • Schnee auf die Fahrbahn schieben
  • Eiszapfen und Schneewechten am Dach ignorieren
  • Einen Winterdienst ohne schriftlichen Vertrag und Einsatzprotokoll beauftragen

Winterdienst in Wien finden →

Sinnloses Schneeschaufeln - warum immer wieder Schnee am Gehsteig landet | Bürgeranwalt 11.01.2025Video: ORF Kontext auf YouTube · Beim Abspielen werden Daten an YouTube (Google) übertragen, siehe Datenschutz.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter in Wien Schnee räumen?

Nach § 93 StVO trifft die Pflicht die Eigentümer. Mieter müssen nur räumen, wenn sie das im Mietvertrag ausdrücklich übernommen haben.

Ab wann muss in Wien geräumt sein?

Die Pflicht gilt von 6 bis 22 Uhr. Schneit es in der Nacht weiter, muss ab 6 Uhr geräumt und gestreut sein.

Wie breit muss geräumt werden?

Der Gehsteig entlang der ganzen Liegenschaft. Gibt es keinen Gehsteig, ein 1 m breiter Streifen am Straßenrand.

Wer haftet, wenn jemand ausrutscht?

Grundsätzlich der Verpflichtete. Wurde die Pflicht vertraglich an einen Winterdienst übertragen, tritt dieser an die Stelle des Eigentümers.

Quelle: § 93 Straßenverkehrsordnung 1960 (RIS, abgerufen Oktober 2026); § 23 MRG laut AK Wien

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