DPDragana P.vor 3 Std.
Kastenfenster, vier Flügel pro Fenster, ich geb auf. Kennt wer einen Fensterputzer?
Bei Schnee und Glatteis müssen Hauseigentümer in Wien den Gehsteig räumen und streuen. Was § 93 StVO genau verlangt und wie Sie die Pflicht übertragen.
Nach § 93 StVO müssen Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet die Gehsteige und Gehwege entlang ihres Grundstücks, die höchstens 3 m entfernt sind, von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen säubern und bei Schnee und Glatteis bestreuen. Fehlt ein Gehsteig, gilt das für 1 m Straßenrand. Auch Schneewechten und Eis auf Dächern zur Straße müssen entfernt werden. Die Pflicht kann vertraglich übertragen werden.
Jeden Winter dasselbe Bild: Vor manchen Häusern ist der Gehsteig um sieben Uhr früh geräumt und gestreut, vor anderen rutschen die Leute. Die Pflicht dazu ist in Österreich im § 93 der Straßenverkehrsordnung geregelt und gilt in Wien wie überall im Ortsgebiet.
Verpflichtet sind die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet. Ausgenommen sind nur unverbaute, land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Bei einem Wohnhaus mit vielen Eigentümern trifft die Pflicht die Eigentümergemeinschaft. Mieterinnen und Mieter sind nach dem Gesetz nicht verpflichtet, außer sie haben es ausdrücklich im Vertrag übernommen.
Gibt es keinen Gehsteig, ist der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. In Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteig gilt die Pflicht für einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten.

Zusätzlich müssen Schneewechten und Eisbildungen von Dächern straßenseitiger Gebäude entfernt werden. Bei hohen Wiener Zinshäusern ist das ohne Hubsteiger oder Dachdecker kaum machbar. Bis dahin sichern Warnstangen oder Absperrungen den Gehsteig.
Das Gesetz verlangt auch, dass niemand gefährdet oder behindert wird, Abflüsse frei bleiben und Leitungen und Pflanzen nicht beschädigt werden. Auf Baumscheiben und Grünflächen darf kein Salz gestreut werden. Schnee darf nur mit Bewilligung auf die Fahrbahn geschafft werden.
Splitt ist am Gehsteig oft die bessere Wahl als Salz: Er wirkt sofort und schadet Bäumen und Hundepfoten nicht.
Wird die Pflicht durch einen Vertrag übertragen, tritt die beauftragte Person oder Firma laut § 93 Abs. 5 StVO an die Stelle des Eigentümers. Deshalb vergeben viele Hausverwaltungen den Winterdienst an spezialisierte Firmen. Achten Sie im Vertrag auf:
In Mietshäusern sind die Kosten der Hausbetreuung einschließlich Schneeräumung auf dem Gehsteig laut § 23 MRG Betriebskosten. Mehr dazu im Artikel Hausbetreuung und Betriebskosten.
Passend dazu: Laub am Gehsteig, Wohnungsübergabe in Wien und Müllraum reinigen.
Nach § 93 StVO trifft die Pflicht die Eigentümer. Mieter müssen nur räumen, wenn sie das im Mietvertrag ausdrücklich übernommen haben.
Die Pflicht gilt von 6 bis 22 Uhr. Schneit es in der Nacht weiter, muss ab 6 Uhr geräumt und gestreut sein.
Der Gehsteig entlang der ganzen Liegenschaft. Gibt es keinen Gehsteig, ein 1 m breiter Streifen am Straßenrand.
Grundsätzlich der Verpflichtete. Wurde die Pflicht vertraglich an einen Winterdienst übertragen, tritt dieser an die Stelle des Eigentümers.
Quelle: § 93 Straßenverkehrsordnung 1960 (RIS, abgerufen Oktober 2026); § 23 MRG laut AK Wien
Ratten im Hof oder Keller sind in Wien kein Fall für Hausmittel. Die Rattenverordnung regelt genau, wer was tun muss.
Ein gepflegtes Stiegenhaus ist die Visitenkarte jedes Hauses. Je nach Boden braucht es andere Mittel.
Stiegenhausreinigung, Schneeräumung und Grünpflege landen in der Betriebskostenabrechnung. Welche Kosten zulässig sind und wie Sie die Abrechnung prüfen.
Ob Reinigungsfirma, Hausbetreuer oder erfahrene Haushaltshilfe: Teilen Sie Ihr Wissen aus der Praxis mit Leserinnen und Lesern in Wien.
Die Veröffentlichung kostet nichts, Werbung im Text gibt es nicht. Ob ein Beitrag erscheint, entscheidet die Redaktion.
Eintrag, Anfrage oder Korrektur: Schreiben Sie uns per Messenger, Antwort an Werktagen.