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Räum- und Streuprotokoll: Vorlage für den Winterdienst

Jeder Einsatz mit Uhrzeit, Wetter und Streumittel: der einfachste Nachweis, dass der Gehsteig nach § 93 StVO betreut wurde.

  • Protokoll
  • Für Hausverwaltung & Betriebe
  • Gratis, ohne Konto
  • Daten bleiben im Browser
Kurz gesagt

Das Räum- und Streuprotokoll dokumentiert jeden Winterdienst-Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Wetter und Maßnahme. Hauseigentümer und Hausbetreuungen müssen Gehsteige von 6 bis 22 Uhr schnee- und eisfrei halten (§ 93 StVO); das Protokoll ist nicht vorgeschrieben, zeigt bei einem Sturz aber, wann geräumt wurde.

So funktioniert die Vorlage

Wofür?

Dokumentiert jeden Winterdiensteinsatz mit Datum, Uhrzeit, Wetter und Maßnahme. Rutscht jemand vor dem Haus aus, zeigt das Protokoll, wann geräumt und gestreut wurde.

Für wen?

Hauseigentümer, Hausverwaltungen, Hausbetreuung und Winterdienst-Firmen in Wien.

So geht’s

  1. Liegenschaft, Fläche und Verantwortliche eintragen
  2. Bei jedem Einsatz Datum, Uhrzeit, Wetter und Maßnahme notieren
  3. Mit Kürzel abzeichnen
  4. Blätter nach der Saison aufbewahren

Schreiben Sie gleich ins Formular darunter. Mit Als PDF speichern landet das fertige Blatt als Datei auf Ihrem Gerät herunter, Drucken schickt es an den Drucker – auch leer zum Ausfüllen von Hand. Leeren löscht alle Eingaben. Ihre Eingaben bleiben nur in Ihrem Browser.

Reinigung Wien · Vorlage

Räum- und Streuprotokoll

Einsätze

DatumBeginnEndeWetterGeräumtGestreut mitBereich / BemerkungKürzelZeile löschen

Online ausfüllen und speichern: reinigungsvergleich-wien.at/muster/raeum-streuprotokoll/ · Vorlage von Reinigung Wien – kostenlos, ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Wofür Sie „Räum- und Streuprotokoll“ brauchen

Nach § 93 der Straßenverkehrsordnung müssen Gehsteige entlang einer Liegenschaft im Ortsgebiet von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Glatteis freigehalten und bei Bedarf gestreut werden. Ein Protokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, hilft aber bei der Frage, ob die Pflicht erfüllt wurde.

Die Vorlage ist für Hausbetreuung, Hausverwaltung und Winterdienst-Firmen gedacht. Pro Liegenschaft ein Blatt, bei jedem Einsatz eine Zeile.

Tipps aus der Praxis

  • Uhrzeit immer sofort eintragen, nicht nachträglich
  • Bei Glatteis auch Kontrollgänge ohne Streuen notieren
  • Fotos mit Zeitstempel bei Extremwetter ergänzen
  • Splittkehrung im Frühjahr ebenfalls eintragen

Ausführliche Anleitung im Ratgeber: Gehsteig räumen in Wien: Wer muss, wann und wie?

Was das Protokoll nicht leistet

Ob die Pflicht im Einzelfall erfüllt war, hängt von Wetter, Zeit und Umfang der Maßnahmen ab. Das Protokoll ist ein Nachweis, keine Garantie. Wer die Pflicht vertraglich an eine Firma überträgt, regelt Umfang und Dokumentation im Vertrag.

Häufige Fragen

Was andere zu „Räum- und Streuprotokoll“ wissen wollten.

Ist ein Streuprotokoll Pflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Es ist aber der einfachste Nachweis, dass geräumt und gestreut wurde, und wird von Hausverwaltungen oft im Winterdienstvertrag verlangt.

Was gehört in ein Räum- und Streuprotokoll?

Datum, Uhrzeit von Beginn und Ende, Wetter und Temperatur, ob geräumt und womit gestreut wurde, der Bereich und das Kürzel der Person.

Wie lange sollte man das Protokoll aufbewahren?

Mindestens so lange, wie Ansprüche nach einem Unfall geltend gemacht werden können. Fragen Sie im Zweifel Ihre Versicherung oder Hausverwaltung.

Zu welchen Zeiten muss geräumt sein?

Von 6 bis 22 Uhr, laut § 93 StVO.

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