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Hausbetreuung und Betriebskosten: Was Mieter in Wien zahlen

Stiegenhausreinigung, Schneeräumung und Grünpflege landen in der Betriebskostenabrechnung. Welche Kosten zulässig sind und wie Sie die Abrechnung prüfen.

Gepflegtes Stiegenhaus in einem Wohnhaus
Kurz gesagt

Hausbetreuung umfasst laut § 23 MRG die Reinigung und Pflege der gemeinsam genutzten Räume, Flächen und Anlagen, die Säuberung der Gehsteige einschließlich Schneeräumung sowie die Beaufsichtigung des Hauses. Im Vollanwendungsbereich des MRG darf der Vermieter nur die im Gesetz genannten Kosten als Betriebskosten verrechnen. Mieter haben das Recht, in die Belege Einsicht zu nehmen.

Seit dem Jahr 2000 gibt es in Wien keine neuen Hausbesorgerdienstverträge mehr. Die Arbeit, die früher die Hausbesorgerin erledigte, heißt im Mietrecht seither Hausbetreuung. Die Kosten dafür zahlen in Miethäusern meist die Mieterinnen und Mieter über die Betriebskosten.

Was zur Hausbetreuung gehört

Nach § 23 Abs. 1 MRG umfasst die Hausbetreuung:

  • die Reinigung und Pflege der Räume, Flächen und Anlagen, die allen oder mehreren Bewohnern zur Verfügung stehen, etwa Stiegenhaus, Gänge, Keller, Hof
  • die Säuberung der Gehsteige, für die der Eigentümer verantwortlich ist, einschließlich Schneeräumung
  • die Beaufsichtigung des Hauses und der Liegenschaft

Was darüber hinausgeht, etwa Reparaturen, ist Erhaltung und gehört nicht in diesen Posten.

Wie berechnet sich mein Anteil an den Betriebskosten?Video: Mietervereinigung Österreichs auf YouTube · Beim Abspielen werden Daten an YouTube (Google) übertragen, siehe Datenschutz.

Wie die Kosten verrechnet werden

Das hängt davon ab, wer die Arbeit macht:

  • Eine beauftragte Hausbetreuungsfirma: das angemessene Entgelt laut Werkvertrag
  • Angestellte Hausbetreuer: angemessener Lohn samt Dienstgeberanteilen zur Sozialversicherung und Abgaben wie der Kommunalsteuer, dazu Geräte und Material
  • Der Vermieter selbst: ein angemessener Betrag, der einem fiktiven Lohn samt Nebenkosten entspricht, plus tatsächliche Kosten für Geräte und Material
Innenhof eines Wiener Wohnhauses
Auch die Pflege gemeinsamer Flächen wie Höfe zählt dazu.

Was Sie prüfen können

Im Vollanwendungsbereich des MRG dürfen nur die Kosten verrechnet werden, die das Gesetz ausdrücklich nennt. Der Vermieter muss die Abrechnung jährlich legen, und Mieter können die Belege einsehen. Achten Sie besonders auf:

  • Sind Leistungen enthalten, die keine Hausbetreuung sind, etwa Reparaturen oder Verwaltungsaufwand?
  • Passt der Umfang zur Realität, zum Beispiel wöchentliche Reinigung, die nur monatlich stattfindet?
  • Werden Winterdienst-Kosten für Flächen verrechnet, die gar nicht zur Liegenschaft gehören?

Bei Zweifeln beraten die Arbeiterkammer Wien und Mieterorganisationen. Strittige Abrechnungen können bei der Wiener Schlichtungsstelle überprüft werden.

Für Eigentümer und Hausverwaltungen lohnt ein klarer Leistungskatalog im Vertrag: welche Flächen, wie oft, mit welchen Mitteln. Das macht die Abrechnung nachvollziehbar.

Hausbetreuung beauftragen

Bei der Auswahl einer Firma helfen Referenzen aus vergleichbaren Häusern, ein schriftliches Leistungsverzeichnis und klare Zuständigkeiten für Winterdienst und Grünpflege. Mehr zur Gehsteigpflicht steht im Artikel Schneeräumung am Gehsteig in Wien.

Passend dazu: Stiegenhaus reinigen, Reinigungsfirma beauftragen und Laub am Gehsteig.

Häufige Fehler

  • Die Betriebskostenabrechnung ohne Blick in die Belege akzeptieren
  • Reparaturen als Hausbetreuung verrechnen
  • Kein Leistungsverzeichnis im Vertrag mit der Reinigungsfirma
  • Winterdienst und Grünpflege nicht klar zuordnen
  • Fristen für Einwände gegen die Abrechnung verstreichen lassen

Hausbetreuung in Wien vergleichen →

Häufige Fragen

Ist Stiegenhausreinigung in den Betriebskosten erlaubt?

Ja, die Reinigung gemeinsam genutzter Flächen gehört nach § 23 MRG zur Hausbetreuung und ist als Betriebskosten verrechenbar.

Gibt es in Wien noch Hausbesorger?

Bestehende Hausbesorgerverträge laufen weiter, neue werden seit dem Jahr 2000 nicht mehr abgeschlossen. Stattdessen gibt es Hausbetreuung durch Firmen oder Angestellte.

Wo kann ich die Betriebskosten prüfen lassen?

Bei der Arbeiterkammer Wien, bei Mieterorganisationen und in strittigen Fällen bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien.

Quelle: § 23 Mietrechtsgesetz; Arbeiterkammer Wien: Betriebskosten (Stand Oktober 2026)

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