DPDragana P.vor 3 Std.
Kastenfenster, vier Flügel pro Fenster, ich geb auf. Kennt wer einen Fensterputzer?
Stiegenhausreinigung, Schneeräumung und Grünpflege landen in der Betriebskostenabrechnung. Welche Kosten zulässig sind und wie Sie die Abrechnung prüfen.
Hausbetreuung umfasst laut § 23 MRG die Reinigung und Pflege der gemeinsam genutzten Räume, Flächen und Anlagen, die Säuberung der Gehsteige einschließlich Schneeräumung sowie die Beaufsichtigung des Hauses. Im Vollanwendungsbereich des MRG darf der Vermieter nur die im Gesetz genannten Kosten als Betriebskosten verrechnen. Mieter haben das Recht, in die Belege Einsicht zu nehmen.
Seit dem Jahr 2000 gibt es in Wien keine neuen Hausbesorgerdienstverträge mehr. Die Arbeit, die früher die Hausbesorgerin erledigte, heißt im Mietrecht seither Hausbetreuung. Die Kosten dafür zahlen in Miethäusern meist die Mieterinnen und Mieter über die Betriebskosten.
Nach § 23 Abs. 1 MRG umfasst die Hausbetreuung:
Was darüber hinausgeht, etwa Reparaturen, ist Erhaltung und gehört nicht in diesen Posten.
Das hängt davon ab, wer die Arbeit macht:

Im Vollanwendungsbereich des MRG dürfen nur die Kosten verrechnet werden, die das Gesetz ausdrücklich nennt. Der Vermieter muss die Abrechnung jährlich legen, und Mieter können die Belege einsehen. Achten Sie besonders auf:
Bei Zweifeln beraten die Arbeiterkammer Wien und Mieterorganisationen. Strittige Abrechnungen können bei der Wiener Schlichtungsstelle überprüft werden.
Für Eigentümer und Hausverwaltungen lohnt ein klarer Leistungskatalog im Vertrag: welche Flächen, wie oft, mit welchen Mitteln. Das macht die Abrechnung nachvollziehbar.
Bei der Auswahl einer Firma helfen Referenzen aus vergleichbaren Häusern, ein schriftliches Leistungsverzeichnis und klare Zuständigkeiten für Winterdienst und Grünpflege. Mehr zur Gehsteigpflicht steht im Artikel Schneeräumung am Gehsteig in Wien.
Passend dazu: Stiegenhaus reinigen, Reinigungsfirma beauftragen und Laub am Gehsteig.
Hausbetreuung in Wien vergleichen →
Ja, die Reinigung gemeinsam genutzter Flächen gehört nach § 23 MRG zur Hausbetreuung und ist als Betriebskosten verrechenbar.
Bestehende Hausbesorgerverträge laufen weiter, neue werden seit dem Jahr 2000 nicht mehr abgeschlossen. Stattdessen gibt es Hausbetreuung durch Firmen oder Angestellte.
Bei der Arbeiterkammer Wien, bei Mieterorganisationen und in strittigen Fällen bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien.
Quelle: § 23 Mietrechtsgesetz; Arbeiterkammer Wien: Betriebskosten (Stand Oktober 2026)
Ein gepflegtes Stiegenhaus ist die Visitenkarte jedes Hauses. Je nach Boden braucht es andere Mittel.
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