DPDragana P.vor 3 Std.
Kastenfenster, vier Flügel pro Fenster, ich geb auf. Kennt wer einen Fensterputzer?
Ratten im Hof oder Keller sind in Wien kein Fall für Hausmittel. Die Rattenverordnung regelt genau, wer was tun muss.
Nach der Wiener Rattenverordnung müssen Liegenschaftseigentümer, bei Wohnungseigentum die Eigentümergemeinschaft, Ratten vorbeugen und bekämpfen. Kontrollen und Bekämpfung dürfen nur befugte Schädlingsbekämpfer durchführen, die Unterlagen müssen 3 Jahre aufbewahrt werden. Mieter melden Ratten der Hausverwaltung oder dem Gesundheitsdienst MA 15.
Ratten gehören zu jeder Großstadt, auch zu Wien. Sie leben im Kanal, in Grünanlagen und Höfen und kommen dorthin, wo sie Futter finden. Weil sie Krankheiten übertragen können, gibt es in Wien eine eigene Verordnung.
Laut Stadt Wien sind Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, gegen Ratten vorzubeugen und sie zu bekämpfen. Bei Wohnungseigentum ist das die Eigentümergemeinschaft, in der Praxis kümmert sich meist die Hausverwaltung darum.
Die Eigentümer müssen regelmäßig kontrollieren lassen, ob Rattenbefall oder die Gefahr eines Befalls besteht. Wie oft, ist in den Anlagen zur Rattenverordnung festgelegt. Gibt es Befall, muss sofort bekämpft werden.
Kontrollen und Bekämpfung darf nur ein befugter Schädlingsbekämpfer durchführen. Die Aufzeichnungen über Kontrollen und Maßnahmen müssen 3 Jahre lang aufbewahrt und den Behörden auf Verlangen gezeigt werden. Rattengift auf eigene Faust im Hof auszulegen, ist also keine Lösung, und es gefährdet Kinder, Hunde und Katzen.
Reagiert die Hausverwaltung nicht, können Sie den Missstand beim Gesundheitsdienst der Stadt Wien melden: MA 15, Hygienezentrum des Gesundheitsdienstes: 01 4000-87864, sanitaereuebelstaende@ma15.wien.gv.at.
Bauliche Maßnahmen verhindern, dass Ratten ins Haus kommen: Kellerfenster mit Gittern, abgedichtete Rohrdurchführungen, Rückstauklappen. Höfe mit offenen Müllplätzen und dichtem Bewuchs sind besonders gefährdet. Ein regelmäßiger Schädlingsbekämpfer mit Wartungsvertrag erfüllt die Kontrollpflicht und dokumentiert sie.
Tote Ratten nie mit bloßen Händen anfassen. Mit Handschuhen in einen Sack geben, gut verschließen und in den Restmüll.
Passend dazu: Wespennest entfernen in Wien, Bettwanzen loswerden und Hornissennest am Haus.
Schädlingsbekämpfer in Wien finden →
Die Pflicht trifft die Liegenschaftseigentümer. In Mietshäusern hängt es vom Einzelfall und vom Mietrecht ab, ob Kosten über die Betriebskosten verrechnet werden dürfen.
Zuerst bei der Hausverwaltung. Bei Untätigkeit beim Hygienezentrum des Gesundheitsdienstes MA 15 unter 01 4000-87864.
Die Bekämpfung ist Sache der Eigentümer und befugter Schädlingsbekämpfer. Gift gefährdet zudem Kinder und Haustiere.
Quelle: Stadt Wien: Ratten, Pflichten zur Bekämpfung und Prävention (wien.gv.at, Stand Oktober 2026)
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