DPDragana P.vor 3 Std.
Kastenfenster, vier Flügel pro Fenster, ich geb auf. Kennt wer einen Fensterputzer?
Nasses Laub ist rutschig wie Eis. Für Gehsteige entlang von Liegenschaften gelten dieselben Pflichten wie im Winter.
§ 93 StVO verpflichtet Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet, die Gehsteige und Gehwege entlang ihres Grundstücks, die höchstens 3 m entfernt sind, von 6 bis 22 Uhr von Verunreinigungen zu säubern. Dazu gehört auch rutschiges Laub. Die Pflicht kann vertraglich an eine Firma übertragen werden. Laub nicht auf die Fahrbahn oder in Kanaleinläufe kehren.
Im Herbst bedecken in vielen Wiener Straßen Blätter von Alleebäumen die Gehsteige. Nasses Laub ist rutschig, und wer stürzt, fragt schnell nach dem Verantwortlichen.
§ 93 Abs. 1 StVO verpflichtet die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet, dafür zu sorgen, dass Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft, die nicht mehr als 3 m entfernt sind, in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sind. Laub, das den Gehsteig rutschig macht, gehört zu diesen Verunreinigungen. Gibt es keinen Gehsteig, gilt die Pflicht für einen 1 m breiten Streifen am Straßenrand.
Wie im Winter kann die Pflicht durch einen Vertrag an eine Firma übertragen werden, die dann an die Stelle des Eigentümers tritt. Details zur Rechtslage im Artikel Schneeräumung am Gehsteig in Wien.

Kleine Mengen gehören in die Biotonne. Größere Mengen Grünschnitt nimmt der Mistplatz bis zu 2 Kubikmeter pro Anlieferung, siehe Mistplatz Wien.
Eine Hausbetreuungsfirma übernimmt Laub im Herbst und Schnee im Winter oft in einem Vertrag. Das vereinfacht Haftung und Abrechnung.
Passend dazu: Müllraum reinigen, Stiegenhaus reinigen und Hausbetreuung in Wien.
Hausbetreuung in Wien finden →
Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet müssen nach § 93 StVO Gehsteige entlang ihres Grundstücks von Verunreinigungen säubern, dazu zählt rutschiges Laub.
Kleine Mengen in die Biotonne, größere Mengen auf den Mistplatz.
Grundsätzlich der Verpflichtete. Ist die Pflicht vertraglich übertragen, tritt die beauftragte Firma an seine Stelle.
Quelle: § 93 Straßenverkehrsordnung 1960 (RIS); Stadt Wien, MA 48
Bei Schnee und Glatteis müssen Hauseigentümer in Wien den Gehsteig räumen und streuen. Was § 93 StVO genau verlangt und wie Sie die Pflicht übertragen.
Ratten im Hof oder Keller sind in Wien kein Fall für Hausmittel. Die Rattenverordnung regelt genau, wer was tun muss.
Ein gepflegtes Stiegenhaus ist die Visitenkarte jedes Hauses. Je nach Boden braucht es andere Mittel.
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