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Wohnungsübergabe: Was Mieter in Wien beim Auszug erledigen müssen

Besenrein oder geputzt? Ausmalen oder nicht? Was beim Auszug aus einer Mietwohnung in Wien verlangt werden darf.

Saubere, leere Küche in einer Mietwohnung
Kurz gesagt

Nach § 1109 ABGB müssen Mieter die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, in dem sie die Wohnung übernommen haben, abzüglich gewöhnlicher Abnützung. Das heißt: leer, sauber und ohne Schäden über den normalen Gebrauch hinaus. Was genau gilt, steht im Mietvertrag. Ein Übergabeprotokoll mit Fotos schützt beide Seiten und beschleunigt die Rückzahlung der Kaution.

Beim Auszug stellen sich fast immer dieselben Fragen: Muss ich ausmalen? Reicht besenrein? Was ist mit den Dübellöchern? Die Antworten stehen teils im Gesetz, teils im Mietvertrag.

Was das Gesetz sagt

Nach § 1109 ABGB muss der Mieter die Wohnung nach dem Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückstellen, in dem er sie übernommen hat, allerdings nur abzüglich der gewöhnlichen Abnützung. Gewöhnliche Abnützung ist das, was bei normalem Wohnen entsteht, etwa leicht vergilbte Wände nach einigen Jahren oder Gebrauchsspuren am Boden.

Daraus folgt: Die Wohnung muss leer und sauber sein, und Schäden, die über normalen Gebrauch hinausgehen, müssen behoben werden. Ob und wann ausgemalt werden muss, ist ein häufiger Streitpunkt. Viele Klauseln dazu sind in Mietverträgen umstritten. Bei Unsicherheit beraten die Arbeiterkammer Wien und Mieterorganisationen.

Wohnungsübergabe - In welchem Zustand muss zurückgegeben werden? Was darf der Vermieter verlangen?Video: sogehtrecht auf YouTube · Beim Abspielen werden Daten an YouTube (Google) übertragen, siehe Datenschutz.

Was sauber heißt

Besenrein ist im Alltag ein dehnbarer Begriff. Rechnen Sie damit, dass erwartet wird:

  • Böden gesaugt und gewischt
  • Küche: Herd, Backrohr, Dunstabzug, Kühlschrank und Kästchen sauber
  • Bad: Fliesen, Armaturen, WC und Dusche ohne Kalk und Schmutz
  • Fenster geputzt, wenn sie beim Einzug sauber waren
  • keine Klebereste, Haken oder Nägel, sofern nicht vereinbart

Eine professionelle Endreinigung erspart Diskussionen und viel Zeit, gerade wenn parallel der Umzug läuft.

Klemmbrett mit Checkliste bei der Wohnungsübergabe
Ein Übergabeprotokoll hält den Zustand für beide Seiten fest.

Das Übergabeprotokoll

Gehen Sie die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung durch und halten Sie fest:

  • Zustand jedes Raumes, Mängel mit Fotos
  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme
  • Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel
  • Vereinbarungen, etwa wer einen kleinen Schaden behebt

Beide unterschreiben und bekommen eine Kopie. Nehmen Sie, wenn möglich, das Einzugsprotokoll mit. Was beim Einzug schon beschädigt war, müssen Sie nicht reparieren.

Die Kaution

Der Vermieter darf die Kaution mit berechtigten Forderungen aus dem Mietverhältnis verrechnen, etwa für Schäden über die gewöhnliche Abnützung hinaus oder offene Miete. Der Rest steht Ihnen samt Zinsen zu. Je klarer das Übergabeprotokoll, desto schneller geht die Rückzahlung.

Gemeindewohnung

Für Gemeindewohnungen hat Wiener Wohnen eigene, sehr genaue Vorgaben, etwa zu Wandfarben, Einbauten und Schlüsseln. Lesen Sie dazu Gemeindewohnung zurückgeben.

Planen Sie die Endreinigung nach dem Ausräumen und vor dem Übergabetermin. In einer leeren Wohnung geht sie doppelt so schnell.

Passend dazu: Apartmentreinigung bei Kurzzeitvermietung in Wien, Genossenschaftswohnung zurückgeben und Kastenfenster putzen.

Häufige Fehler

  • Ohne Übergabeprotokoll und Fotos ausziehen
  • Das Einzugsprotokoll nicht aufheben
  • Die Reinigung auf den Übergabetag legen und in Zeitnot geraten
  • Kleine Schäden verschweigen, statt sie vorher zu klären
  • Zählerstände nicht notieren

Endreinigung in Wien anfragen →

Häufige Fragen

Muss ich beim Auszug in Wien ausmalen?

Das hängt vom Zustand und vom Mietvertrag ab. Normale Vergilbung gilt als gewöhnliche Abnützung. Bei strittigen Klauseln beraten Arbeiterkammer und Mieterorganisationen.

Was ist gewöhnliche Abnützung?

Spuren, die bei normalem Wohnen entstehen, etwa leichte Gebrauchsspuren am Boden oder vergilbte Wände nach einigen Jahren.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Nach der Rückgabe, abzüglich berechtigter Forderungen. Ein klares Übergabeprotokoll beschleunigt das.

Quelle: § 1109 ABGB (RIS); Wiener Wohnen: Folder Wohnungsrückgabe (ET 2025/04)

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